Das VG spricht in einer sehr interessanten und ausführlichen Entscheidung vom 16.05.2014 einer nigerianischen Frau, die von Menschenhandel betroffen ist, die Flüchtlingseigenschaft zu. Das Gericht sieht, anders als einige andere VGe, in nach Nigeria zurückkehrenden Menschenhandelsopfern eine `soziale Gruppe´ im Sinne des Asylverfahrensgesetzes gegeben.