Das VG spricht in seiner Entscheidung vom 24.05.2012 einem Afghanen einen Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung zu. Es macht umfassende Ausführungen zur Praxis der Tanzjungen und des sexuellen Missbrauchs von Jungen und Jugendlichen in Afghanistan. Ebenso zur Neufassung des § 60 AufenthG, zur Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure und zur Beweiserleichterung bei Vorverfolgung