Das VG Stuttgart hat im November 2013 entschieden, dass eine aus Afghanistan stammende Frau, die dort einen anderen Mann als den von ihrer Familie vorgesehen geheiratet hatte, als Flüchtling anzuerkennen sei. Die der Frau aufgrund der in Afghanistan herrschenden konservativ- patriarchalischen Anschauungen drohenden Strafen für Leib und Leben stellen eine geschlechtsspezifische Verfolgung dar.