Die jährlichen Berichte kategorisieren Länder in Stufen von 1 bis 3 entsprechend der Einhaltung von Mindeststandards zur Beseitigung des Menschenhandels. Deutschland wird, wie bereits im Jahr zuvor, unter Stufe 2, „Länder, deren Regierungen die Mindeststandards des TVPA* nicht vollständig erfüllen, die aber erhebliche Anstrengungen unternehmen, um diese Standards zu erfüllen“, kategorisiert.
Der Bericht verzeichnet Anstrengungen von Seiten Deutschlands hinsichtlich strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung von Täter*innen sowie eine Erhöhung der finanziellen Mittel für den Schutz Betroffener, aber auch, dass die Mindeststandards in einigen Schwerpunktbereichen nicht erfüllt wurden. Darunter fallen weniger Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden und das Fehlen eines nationalen „Opferermittlungs- und Verweissystems für alle Formen des Menschenhandels“. Der Bericht gibt eine Reihe von Empfehlungen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel, darunter den stärkeren Fokus auf Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung, die bessere Identifizierung von Betroffenen, die Schaffung einer „nationalen Opferermittlungs- und Verweisrichtlinie“ sowie die Förderung der Hilfestrukturen, Beratungs- und Begleitarbeit von Fachberatungsstellen.
Erwähnt werden in dem Länderbericht neben Maßnahmen der entsprechenden Bundes- und Länderbehörden, auch die Arbeit von Fachberatungsstellen sowie Projekte und Kooperationen von geförderten Nichtregierungsorganisation, darunter der KOK. Auch das im November 2020 vom KOK veröffentlichte Policy Paper „Betroffene von Menschenhandel im Asylkontext erkennen“ findet Erwähnung.
Das US-Außenministerium hat diesen Bericht auf der Grundlage von Informationen von US-Botschaften, Regierungsbeamt*innen, nichtstaatlichen und internationalen Organisationen, veröffentlichten Berichten, Nachrichtenartikeln, akademischen Studien, Konsultationen mit Behörden und Organisationen in allen Regionen der Welt sowie Informationen, die an tipreport@state.gov übermittelt wurden, erstellt.
* Gesetz zum Schutz von Opfern des Menschenhandels (Trafficking Victims Protection Act) aus dem Jahr 2000