Aktuelles im KOK

Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Rechtliche Bestimmungen für Geflüchtete aus der Ukraine

Das Bundesministerium des Inneren und Heimat hat die vierte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung erlassen. Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde damit bis zum 02.06.2024 verlängert. Sie legt fest, dass aus der Ukraine Geflüchtete, die erstmalig bis zum 04.03.2024 einreisen, kein Visum benötigen und sich 90 Tage ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten dürfen.

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