Die Bundesregierung plant die Verschärfung des Asylrechts und hat dazu bereits einen Referentenentwurf vorgelegt, wie Medien berichten.
Der Entwurf sieht eine Reihe von Verschärfungen vor, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen stark kritisiert werden. Wir verweisen hier insbesondere auf die Stellungnahme von Pro Asyl.
Besonders kritisch in dem Entwurf sieht der KOK die Verschärfung des § 60 Absatz 7 Satz 2 Aufenthaltsgesetz zum Verbot der Abschiebung bei konkreter Gefahr aus gesundheitlichen Gründen. Hiernach liegt eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen nur noch vor bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung verschlechtern würden.
Posttraumatische Belastungsstörungen, unter denen bspw. Flüchtlinge und auch Betroffene von Menschenhandel zum Teil leiden sollen zukünftig nicht mehr darunter fallen und somit auch nicht mehr als Grund für ein Verbot der Abschiebung anerkannt werden. Dies bewerten wir als einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen.
Daneben gibt es weitere kritische Punkte in dem Gesetzentwurf.
Der KOK wird hierzu eine Stellungnahme erarbeiten und in Kürze hier veröffentlichen.