Das Arbeitsgericht Eberswalde hat am 10.09.2013 den Inhaber eines Pizza-Lieferservice verurteilt, an ein Jobcenter Aufstockungsleistungen zurück zu erstatten. Da seine Angestellten von ihren Löhnen von unter 3 Euro nicht leben konnten, hatte das Jobcenter diesen Aufstockungsleistungen gezahlt. Da die Löhne sittenwidrig waren, verurteilte das Gericht den Arbeitnehmer zur Erstattung an das Jobcenter