Das Amtsgericht Traunstein verurteilte am 2.10.2017 eine Angeklagte wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution gemäß des zum Oktober 2016 neu eingeführten § 232a Strafgesetzbuch zu einer Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht Traunstein verurteilte am 2.10.2017 eine Angeklagte wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution gemäß des zum Oktober 2016 neu eingeführten § 232a Strafgesetzbuch zu einer Bewährungsstrafe