Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte am 11.06.2018 einen Mann wegen gewerbsmäßiger Zwangsprostitution zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe.
Bemerkenswert ist die Anklageerhebung und Verurteilung trotz widersprüchlicher und für unglaubhaft gehaltener Aussagen der Opferzeuginnen