Mit Urteil vom 30.03.2021 hebt das VG den ablehnenden Bescheid des BAMF auf, da dieses in der Anhörung des Klägers keinen Sonderbeauftragten für Betroffene geschlechtsspezifischer Verfolgung hinzugezogen hatte, obwohl der Kläger angegeben hatte, vergewaltigt worden zu sein