Mit lesenswertem Beschluss vom 29.11.2024 setzt das VG Berlin das Asylverfahren eines Senegalesen aus und legt es dem EuGH vor. Der Asylantrag war unter Verweis auf die Einstufung Senegals als sicherer Herkunftsstaat abgelehnt worden. Das VG hält die Frage, ob eine Einstufung als sicher erfolgen dürfe, wenn bestimmte Personengruppen in dem Land nicht sicher seien, für klärungsbedürftig.