Das VG sieht in seiner Entscheidung vom 02.12.2024 im Falle einer von Zwangsehe und Genitalverstümmelung betroffenen Senegalesin und ihrer Tochter trotz Einstufung des Senegals als sicherer Herkunftsstaat die Nichtverfolgungsvermutung widerlegt und spricht beiden mit umfassender Begründung Flüchtlingsanerkennung zu.