Mit Urteil vom 13.06.2025 spricht das VG Düsseldorf einer von Menschenhandel betroffenen Nigerianerin subsidiären Schutz zu. Das VG verneint zwar die Zugehörigkeit zu einer asylrelevanten Gruppe, sieht aber eine Gefährdung durch den Menschenhändler*innenring aufgrund ihrer Aussage als Opferzeugin und fehlenden Zugangs zu lebensnotwendigen Medikamenten im Heimatland.