In seiner Entscheidung vom 03.04.2024 spricht das VG einer von Menschenhandel und Zwangsehe betroffenen Sambierin die Flüchtlingseigenschaft zu. Unter Bezug auf die Entscheidung des EuGH vom 16.01.2024 stellt das VG klar, dass in ihrem Herkunftsland allein aufgrund ihres Geschlechts von physischer, psychischer, sexueller oder häuslicher Gewalt bedrohte Frauen als asylrelevante soziale Gruppe anzusehen seien.