Aktuelles im KOK

VG Göttingen erkennt von Menschenhandel betroffene Sambierin als Flüchtling an

Shutterstock.com/#681265648/R.Classen

In seiner Entscheidung vom 03.04.2024 spricht das VG einer von Menschenhandel und Zwangsehe betroffenen Sambierin die Flüchtlingseigenschaft zu. Unter Bezug auf die Entscheidung des EuGH vom 16.01.2024 stellt das VG klar, dass in ihrem Herkunftsland allein aufgrund ihres Geschlechts von physischer, psychischer, sexueller oder häuslicher Gewalt bedrohte Frauen als asylrelevante soziale Gruppe anzusehen seien.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky