Mit Urteil vom 19.03.2024 spricht das VG einer Guineerin, die in ihrer Heimat von Zwangsheirat und häuslicher Gewalt betroffen war, die Flüchtlingsanerkennung zu.
Das Gericht bezieht sich dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zu Frauen als `bestimmte soziale Gruppe´.