Mit Beschluss vom 08.04.2024 ordnet das VG die aufschiebende Wirkung der Klage einer alleinerziehenden Mutter von der Elfenbeinküste gegen ihre Abschiebung dorthin an. Das VG hält die Ablehnung eines Abschiebeverbots für wahrscheinlich rechtswidrig, da die Frau in ihrem Heimatland von Zwangsheirat und häuslicher Gewalt bedroht und damit Angehörige einer bestimmten `sozialen Gruppe´ sei.