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Werkvertrag: Studie zu Rechten von Betroffenen von Menschenhandel im Ermittlungsverfahren

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Dder KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. sucht ab September eine*n Werkvertragsnehmer*in für eine Studie zu Opferrechten von Betroffenen von Menschenhandel im Ermittlungsverfahren. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2022.

1) Fragestellung:
In Deutschland gibt es relativ wenige gerichtliche Strafverfahren zu Menschenhandel. In vielen Fällen – den Erhebungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) zufolge sogar zu knapp 80% 1 – werden die Verfahren bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingestellt, u.a. weil der Verdacht nicht hinreichend ist oder die Täter*innen nicht ermittelt werden können.
Diese hohe Einstellungsquote hat nicht nur für die Strafverfolgung der Täter*innen, sondern auch für die Betroffenen von Menschenhandel weitreichende Konsequenzen.
Mit dieser Studie soll untersucht werden: Welche Bedingungen und Voraussetzungen begünstigen das Einleiten von Strafverfahren? Welche Unterstützung der Betroffenen ist notwendig oder hilfreich, um die Initiierung von Strafverfahren zu befördern? Welche Rechte der Betroffen müssten hierbei besonders beachtet werden? Was bedeutet eine Einstellung der Ermittlungsverfahren für den Schutz der Betroffenen?
Anhand von Hintergrundrecherchen und Interviews soll, aufbauend auf einer Untersuchung des KOK zu den Rechten der Betroffenen im Strafverfahren, ermittelt werden, wie Betroffene bereits zu einem früheren Zeitpunkt besser unterstützt und geschützt und der Zugang zu ihren Rechten gewährt werden kann.
Es soll aus den Erkenntnissen eine Einschätzung abgeleitet werden, ob ggf. Verbesserungen des Opferschutzes angestoßen werden müssen. Die Ergebnisse sind in einem Bericht festzuhalten.

2) Vorgehensweise:
Arbeitsblock 1: Konzeptentwicklung
- Erarbeitung eines Konzepts, einschließlich eines Fragen-/Kriterienkatalogs aus dem hervorgeht, welche Aspekte besonders untersucht werden sollen.

Das Konzept wird unter Einbeziehung des und in Rücksprache mit dem KOK-Vorstand/ Geschäftsstelle erarbeitet.
- Identifizierung möglicher Interviewpartner*innen (vorzugsweise bundesweite Ost-West, Nord-Süd Verteilung)

Arbeitsblock 2: Interviews, Hintergrundrecherche und Berichterstellung
- Praxisüberprüfung des Kriterienkatalogs und Desktop-Recherche
- Interviews u.a. mit Polizeibeamt*innen, Anwält*innen und Fachberatungsstellen, ggf. weiteren Expert*innen
- Zusammenfassung und Verschriftlichung der Ergebnisse in einem Bericht, einschließlich Kurzfassung des Berichts
- Vorstellung der Ergebnisse und des Berichts in der Geschäftsstelle

3) Vergütung / Zeitumfang: 600 EUR brutto/Arbeitstag (AT), max. 21 AT gesamt

4) Zeitraum: September 2022 bis Mai 2023

5) Voraussetzungen für Werkvertragsnehmer*innen:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaft (1. Staatsexamen oder Masterabschluss); Sozialwissenschaften mit erforderlichen juristischen Kenntnissen oder ähnliche Qualifikationen
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht/Strafprozessrecht, Opferrechte, Menschenhandel
  • Erfahrungen mit qualitativer Interviewführung und Berichterstellung
  • Fähigkeit, juristische Sachverhalte allgemeinverständlich darzustellen

Alle weiteren Informationen der Stellenausschreibung finden sich hier.

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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

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