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Wichtiges Urteil des EuGH zur Flüchtlingseigenschaft aufgrund geschlechtsspezifischer Diskriminierung

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Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass diskriminierende Maßnahmen gegen Frauen in Afghanistan, wie bspw. das Verbot der Teilhabe am politischen Leben und der eingeschränkte Zugang zu Bildung und Erwerbstätigkeit, als Verfolgungshandlungen im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU zu werten sind. Die Entscheidung betont, dass bereits die kumulative Wirkung dieser Maßnahmen ausreicht, um die Flüchtlingseigenschaft zu begründen, ohne dass eine individuelle Bedrohung nachgewiesen werden muss. Damit stärkt der EuGH den Schutzstatus für afghanische Frauen und setzt klare Maßstäbe für die Praxis der Asylbehörden in den EU-Mitgliedstaaten. Für afghanische Frauen genügt es künftig, allein aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Staatsangehörigkeit eine Verfolgungsgefahr geltend zu machen. Diese Entscheidung wird die Asylpraxis in der gesamten EU beeinflussen.

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