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Zivilgesellschaft fordert Einhaltung der Menschenrechte von Geflüchteten

Eu Grenzen, Menschenrechte, Asyl

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Im Jahr 2021 haben circa 50.000 Frauen und Mädchen in Deutschland Asyl beantragt. Schutz aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung wird jedoch nur selten in Deutschland gewährt, obwohl dies ein anerkannter Asylgrund ist. Die neue Bundesregierung muss nun zeigen, dass sie sich nicht nur auf dem Papier vollumfänglich zu den Menschenrechten bekennt und ihrer Verantwortung zur Wahrung internationaler Abkommen, wie der Genfer Flüchtlingskonvention, nachkommt.

Aber nicht nur beim Zugang zu Asyl und Schutz muss nachgebessert werden: Pro Asyl macht gemeinsam mit einigen Flüchtlingsräten darauf aufmerksam, dass geflüchtete Frauen und Mädchen in der Praxis nicht ausreichend vor Gewalt geschützt werden und Teile des Aufnahmesystems sogar Gewalterfahrungen befördern. Ferner hat die Bundesrepublik Deutschland 2018 zwar die Istanbul-Konvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, Frauen vor allen Formen vor Gewalt zu schützen, aber mit Vorbehalt – gerade zu Ungunsten geflüchteter Frauen. Der neue Koalitionsvertrag sieht nun vor, die Istanbul-Konvention vorbehaltslos umzusetzen. Daher ist es unerlässlich, dass die neue Bundesregierung geflüchteten Frauen einen besseren Gewaltschutz gewährt.

Durch die derzeitige Abschottungspolitik der EU müssen Schutzsuchende und Migrant*innen an den Grenzen der EU und in Drittländern, häufig unter menschenunwürdigen Bedingungen, ausharren. In den letzten Projektnewslettern des KOK wurde bereits über die Situation an den südlichen Außengrenzen und der polnisch-belarussischen Grenze berichtet. Mehrere tausend Geflüchtete sind zwischen belarussischen und polnischen Sicherheitskräften auf belarussischen Territorium regelrecht gefangen. Hier ist es unerlässlich, den Menschen an der Grenze ihr Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, zu gewähren. Die Sorge der EU-Regierungen vor einer steigenden Zahl an Asylsuchenden darf keinen humanitären Lösungen entgegenstehen. Langfristig muss ein funktionierendes, gemeinsames EU-Asylsystem mit einer fairen Verantwortungsteilung etabliert werden, dass sich an menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen orientiert. Die EU muss darauf bestehen, dass NGOs und Journalist*innen Zugang zu den Geflüchteten zwischen Polen und Belarus erhalten, um diese zu unterstützen und durch journalistische Informationen auf die Situation vor Ort aufmerksam zu machen und Menschenrechtsverletzungen festzuhalten. Deutschland und die EU tragen die Abschottungspolitik der Anrainerstaaten Polen, Litauen und Lettland mit und wollen diese bei der Errichtung von Grenzzäunen unterstützen, statt Hilfesuchenden Zugang zu ihrem Recht auf internationalen Schutz zu gewähren. Am 1. Dezember veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein „Sonder-Asylrecht“ für Lettland, Litauen und Polen, das u.a. Grenzverfahren massiv ausweiten und Unterbringungsstandards aussetzen soll. Bei der Abstimmung über den Vorschlag der Kommission kann die neue Bundesregierung zeigen, inwiefern sie dem Vorhaben, das Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden, gerecht werden wird.

In der Analyse von Migration Control zum Koalitionsvertrag wird aufgezeigt, dass die EU in den letzten Jahren ihre Grenzen immer hermetischer geschlossen hat und hierfür auch Maßnahmen einsetzt, die nicht mit den Menschenrechten vereinbar sind. Zivile Seenotrettung wird kriminalisiert und Menschenrechte an den EU-Außengrenzen missachtet. Der neue Koalitionsvertrag zeige zwar Verbesserungen, beispielsweise die Abkehr von AnkER-Einrichtungen und Verbesserungen im Aufenthaltsrecht. Jedoch bleibe auch mit der neuen Regierung die Abschottungspolitik bestehen, da Rückführungen und die Kooperation mit Drittstaaten ausgeweitet werden sollen. Die Analyse von Migration Control zeigt die Verwertungslogik unter der Migrationspolitik stattfindet. Personen, die Deutschland einen wirtschaftlichen Nutzen bringen und den Fachkräftemangel stoppen könnten werden Bleibeperspektiven geboten, um den Wohlstand Deutschlands auszubauen. Geopolitisch werden hier lediglich europäische Interessen verfolgt und Grenzen bleiben für vulnerable Gruppen schwer zu überwinden. Schutzsuchende sollen möglichst nicht in die EU einreisen.

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