26 Organisationen, die sich für die Rechte von geflüchteten Menschen einsetzen, richten sich mit einem dringenden Appell an die Bundesregierung – darunter auch der KOK. Die gemeinsame Zielsetzung umfasst faire Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen und den Schutz von besonders vulnerablen Geflüchteten, die durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) maßgeblich beeinflusst werden.
Die im Juni 2024 in Kraft getretene GEAS-Reform, welche ab Sommer 2026 gilt, wurde von der Zivilgesellschaft wiederholt als bedeutende Verschärfung des europäischen Asylrechts kritisiert. Diese Verschärfungen gefährden den Schutz von geflüchteten Menschen in der EU.
Nun ist eine menschenrechtskonforme Umsetzung durch die Mitgliedstaaten gefragt, um einen Abbau rechtsstaatlicher Standards zu verhindern. Für die gesetzliche Umsetzung der Reform in Deutschland werden folgende Prioritäten gefordert:
- Starkes Menschenrechts-Monitoring
- Vulnerable Gruppen identifizieren und schützen
- Faire und sorgfältige Asylverfahren
- Unabhängige und durchgängige Asylverfahrensberatung
- Rechtsschutz stärken
- Keine Inhaftierung schutzsuchender Menschen
- Kinder schützen und unterstützen
- Menschenwürdige Aufnahme
Das EU-Recht muss im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta angewendet werden, um das Recht auf Asyl, das Recht auf Freiheit und das Recht auf einen effektiven Rechtsbehelf zu gewährleisten. Darüber hinaus sind internationale Verträge wie die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention uneingeschränkt einzuhalten.
Nach der EU-Aufnahmerichtlinie (AufnRL 2013/33/EU) gelten Betroffene von Menschenhandel neben Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen, Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden (LSBTIQ+), Überlebende schwerer Gewalt oder Folter als besonders schutzbedürftig und haben ein Recht auf besondere Unterstützung und Schutz. Der Appell ruft daher dazu auf, dass neben der Vulnerabilitätsprüfung im Screeningverfahren, eine Identifizierung in jedem Verfahrensschritt möglich ist. Dies muss unter Beteiligung von NGOs und medizinischem Fachpersonal sowie auch einer unabhängigen Rechtsberatung geschehen. Außerdem müssen ermittelte Bedarfe unter informierter Einwilligung datenschutzkonform nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Aus den ermittelten Bedarfen müssen Versorgungsansprüche etwa bei Unterbringung, gesundheitlicher Versorgung und Sprachmittlung gesetzlich festgeschrieben werden.
Die unterzeichnenden Organisationen weisen darauf hin, dass die erfolgreiche Umsetzung der Reform nur durch eine angemessene Finanzierung gewährleistet werden kann, und fordern eine angemessene Verbändebeteiligung bei Vorliegen eines Referentenentwurfs.