Die 31. Kammer des VG Berlin spricht in ihrer Entscheidung vom 17.08.2022 einer Guineerin, die als Minderjährige von Militärangehörigen verschleppt, tagelang vergewaltigt und dann in die Zwangsprostitution verkauft worden war, die Flüchtlingsanerkennung zu. Umfassend führt das VG dabei aus, dass auch die gesamte weibliche Bevölkerung eines Staates eine asylrelevante soziale Gruppe darstellen kann.
In seiner Entscheidung vom 16.11.2022 erkennt dieselbe Kammer des VG einer von Zwangsverheiratung betroffenen Guineerin die Flüchtlingsanerkennung zu.