Das Verwaltungsgericht Schwerin hat im April und im Juni 2013 in zwei Entscheidungen in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Weiterleitung von AsylbewerberInnen in ein anderes Bundesland das Land Berlin zu landesinterner Unterbringung einer russischen Familie verpflichtet. Bei der Mutter bestand der Verdacht auf PTBS. Sie hatte bereits eine muttersprachliche Therapie in Berlin begonnen. Diese Möglichkeit gab es am neuen Unterbringungsort nicht. Das Gericht macht umfassende Ausführungen zur Bedeutung der Behandlung von PTBS in der Muttersprache. Dies sei bei einer Weiterleitung von AsylbewerberInnen zu berücksichtigen.