In den Entscheidungen vom Januar und April 2015 geht es jeweils um Verstöße gegen die Pflicht des Gerichts, im Strafverfahren über stattgefundene Verständigungsgespräche zu informieren und die Frage, wann bei solchen Verstößen ein Beruhen des Urteils hierauf anzunehmen und das Urteil deswegen aufzuheben ist.