Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 07.03.2019 zwei Entscheidungen (ein Urteil und einen Beschluss) zu Revisionsverfahren in einem umfangreichen Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung in der fleischverarbeitenden Industrie getroffen. Er erklärt auf die Revision der von einer Vermögensabschöpfung in Höhe von über 10 Mio € betroffenen Unternehmen die rückwirkende Anwendung der seit Mitte 2017 geltenden Neuregelungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung für Straftaten, die vor Inkrafttreten der Reform verjährt waren, für verfassungswidrig und setzt das Verfahren zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht aus.
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Angeklagten wegen Verjährung weist der Senat zurück, da das LG zu Recht Handeln aus groben Eigennutz für nicht nachweisbar gehalten habe.