Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 12.03.2014 in zwei Urteilen (C-456/12 und C-457/12) festgestellt, dass drittstaatsangehörige Familienangehörige von UnionsbürgerInnen sich in bestimmten Fällen auf ein aus dem Unionsrecht ergebendes Aufenthaltsrecht berufen können