Aktuelles im KOK

Zwei Entscheidungen zu den Anforderungen an ein Attest über posttraumatische Belastungsstörung in die Datenbank eingestellt

Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon in seiner Entscheidung vom 11.09.2007 ausgeführt, was ein ärztliches Attest, mit dem ein Sachverständigenbeweis über das Vorliegen einer PTBS beantragt wird, mindestens enthalten muss.

Das VG Wiesbaden stellt in seiner Entscheidung vom 26.06.2017 fest, dass neben Ärzt*innen auch Psychologische Psychotherapeut*innen geeignet sind, ein solches Attest zu erstellen

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky