Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon in seiner Entscheidung vom 11.09.2007 ausgeführt, was ein ärztliches Attest, mit dem ein Sachverständigenbeweis über das Vorliegen einer PTBS beantragt wird, mindestens enthalten muss.
Das VG Wiesbaden stellt in seiner Entscheidung vom 26.06.2017 fest, dass neben Ärzt*innen auch Psychologische Psychotherapeut*innen geeignet sind, ein solches Attest zu erstellen