Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seiner Entscheidung vom 29.08.2017 die Belange einer Alleinerziehenden seien vom Verwaltungsgericht bei der Entscheidung über ihre Abschiebung nach Bulgarien nicht hinreichend berücksichtigt worden und sie somit in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt. Es verweist dabei auf die sog. Tarakhel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.11.2014, in der die besondere Schutzwürdigkeit dieser Gruppe festgestellt wird, die erfordere, dass die Behörden konkrete Vorkehrungen für eine sichere Unterbringung im Aufnahmeland träfen