Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg spricht in seinem Urteil vom 15.09.2016 dem unter Verstoß gegen die chinesische Geburtenkontrolle geborenen vierten Kind eines chinesischen Paares die Flüchtlingsanerkennung zu. Es stellt fest, dass betroffene Kinder flüchtlingsrechtlich eine soziale Gruppe darstellen und macht umfassende Ausführungen zu drohenden Sanktionsmaßnahmen.
Das VG Stuttgart spricht mit Urteil vom 21.09.2017 einer alleinerziehenden Chinesin wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung Flüchtlingsanerkennung zu. Unverheirateten Müttern mit drei oder mehr Kindern drohe in China Zwangsabtreibung und -sterilisierung.