Das Oberverwaltungsgericht NRW setzt sich in einer Entscheidung vom 16.06.2023 umfassend mit den Auswirkungen der Erklärung der italienischen Behörden vom Dezember 2022 zur Weigerung der Aufnahme von Dublin-Rückkehrer*innen auseinander.
Das Verwaltungsgericht München erklärt in seinem Urteil vom 28.04.2023 im Fall einer Alleinerziehenden mit verhaltensauffälligem Kind die Androhung einer Dublin-Überstellung nach Italien wegen der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung für rechtswidrig.