Das VG Schleswig spricht einer Türkin mit Urteil vom 21.03.2023, das VG Freiburg in seiner Entscheidung vom 23.06.2021 einer Somalierin die Flüchtlingsanerkennung zu. Beide Frauen waren zwangsverheiratet worden bzw. davon bedroht. Die Gerichte setzen sich mit umfassenden Begründungen mit der umstrittenen Frage der Einordnung von geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter Frauen als `soziale Gruppe´ auseinander und legen fundiert dar, warum es nach den deutschen Regelungen keine weiteren, über die Anknüpfung an das Geschlecht hinausgehenden Merkmale (wie Abgrenzbarkeit von der übrigen Gesellschaft etc.) geben müsse.