Das Verwaltungsgericht Stuttgart spricht mit Urteil vom 04.04.2016 einer von Menschenhandel betroffenen Nigerianerin subsidiären Schutz zu und macht Ausführungen zur Vorgehensweise der Menschenhändlernetzwerke und zur Situation alleinstehender Frauen in Nigeria.
In seinem Urteil vom 27.09.2019 spricht das VG einer von Menschenhandel betroffenen Nigerianerin die Flüchtlingseigenschaft zu und macht Ausführungen zur Vorgehensweise zur Risikoeinschätzung bei Rückkehr.