Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen spricht schon mit Urteil vom 08.06.2017 einer jungen Irakerin, die überwiegend in Deutschland aufgewachsen war, einen Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung zu, da alleinstehende Irakerinnen mit westlicher Prägung ohne Schutz männlicher Familienangehöriger eine bestimmte soziale Gruppe seien und von geschlechtsspezifischer Verfolgung bedroht.
Im Fall einer älteren alleinstehenden irakischen Kurdin spricht das VG Stuttgart mit Urteil vom 27.07.2021 ebenfalls wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung die Flüchtlingsanerkennung zu.