Das Verwaltungsgericht Freiburg Urteil vom 21.01.2021 hebt in seinem lesenswerten Urteil einen Überstellungsbescheid für eine von Menschenhandel betroffene Nigerianerin nach Italien auf und stellt fest, dass bei Opferzeuginnen von Menschenhändlerringen, die unter Anwendung des Juju-Schwurs nach Italien bzw. Deutschland gebracht, zur Prostitution gezwungen wurden und als Zeugin zur Verurteilung der Täter beigetragen haben, eine Überstellung nur bei individueller Zusicherung angemessener Aufnahme bzw. Schutzes zulässig sei.
Das Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 10.10.2019 legt insbesondere die Anforderungen an die gerichtliche Sachverhaltsaufklärung auch im Eilverfahren dar und erklärt eine Überstellung von einer Mutter mit Säugling wegen Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aufgrund unzureichender Sachverhaltsaufklärung durch das Verwaltungsgericht für rechtswidrig.