Das Verwaltungsgericht Würzburg ordnet mit Urteil vom 28.02.2019 im Fall einer schwangeren Nigerianerin die Zuständigkeit Deutschlands für das Asylverfahren an.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sieht in seinem Beschluss vom 01.04.2019 ein Verbot der Abschiebung für eine aidskranke Frau gegeben und ordnet die aufschiebende Wirkung ihrer Klage an.
In beiden Fällen werden dem italienischen Asylsystem zwar nicht generell aber doch für besonders schutzwürdige Gruppen systemische Mängel zugesprochen (insbesondere nach dem sog. Salvini-Dekret).