Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stoppt in zwei Asylverfahren mit Urteilen vom 21.01.2021 die Abschiebung zweier bereits in Griechenland anerkannter Asylbewerber dorthin zurück und beschließt, dass die Asylanträge nicht unzulässig sind, da den Antragstellern dort ernsthafte Gefahren einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe. Es gäbe keine Unterkünfte, Arbeit oder Sozialleistungen. Corona habe große Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes und es gäbe bereits eine große Anzahl von anerkannten Schutzberechtigten, die obdachlos seien. Eine Revision ließ das OVG nicht zu.