Im Juni 2019 veröffentlichte die Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ihren zweiten Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats gegen Menschenhandel durch Deutschland. Um die Empfehlungen einem großen Interessenten-Kreis zugänglich zu machen, hat der KOK e.V. eine Übersetzung der abschließenden Bemerkungen sowie der Empfehlungen des Berichts in Auftrag gegeben.
Mit der Veröffentlichung des zweiten Berichts, hebt die Expert*innengruppe GRETA hervor, dass es deutliche Weiterentwicklungen im Vergleich zur ersten Monitoringrunde gab. GRETA begrüßt beispielsweise die Einführung der neuen Straftatbestände des Menschenhandels und die damit verbundenen Änderungen des Strafgesetzbuches, die die Bestimmungen der Konvention wesentlich umfassender widerspiegeln. Dennoch weist GRETA auch darauf hin, dass es noch erheblichen Handlungsbedarf gibt, wie beispielsweise bei dem Aufbau eines Datenerfassungssystems, Schulungen der Rechtsanwender*innen oder sicheren Unterbringungsmöglichkeiten für Betroffene des Menschenhandels.
GRETA stellt den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen von Menschenhandel in den Fokus und fordert alle Vertragsstaaten auf, entsprechend der Konvention, adäquate Maßnahmen umzusetzen.
Die Übersetzung steht als Download zur Verfügung.
Der KOK hat zur Veröffentlichung des Evaluierungsberichts auch eine Pressemitteilung verfasst: Pressemitteilung: GRETA veröffentlicht zweiten Evaluierungsbericht