AG Berlin Tiergarten, Strafbefehl vom 20.2.2008
Aktenzeichen 3St Js 723/05

Stichpunkte

Strafverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung; Ausbeutung in Spezialitätenrestaurant; Ausführung der Lohnansprüche.

Zusammenfassung

Das Amtsgericht (AG) Berlin Tiergarten setzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine sechsmonatige Freiheitsstrafe fest. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte betrieb ein äthiopisches Spezialitätenrestaurant, in dem die Geschädigte äthiopischer Nationalität von Juni 2004 bis Dezember 2005 als Köchin arbeitete. Im August 2003 schlossen die beiden einen Arbeitsvertrag, in dem sich die Frau verpflichtete, für 200 US-Dollar monatlich als Spezialitätenköchin zu arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit wurde im Vertrag nicht festgelegt. Der Angeklagte hatte Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung zu gewähren.

Im Tatzeitraum musste die Frau für den Angeschuldigten und dessen Ehefrau wöchentlich 85,5 Stunden im Restaurant arbeiten und zusätzlich 24 Stunden den Privathaushalt führen und putzen. Das Ehepaar drohte mit den "rassistischen deutschen Behörden" sowie damit, dass sie in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, gefoltert oder getötet werde und nahm ihr den Pass ab. Die Frau sprach kein Deutsch. Hierdurch nutzten die Täter eine "auslandsspezifische Hilflosigkeit" aus. Darüber hinaus begründete die Ehefrau des Angeklagten die unterlassenen Lohnzahlungen mit der unwahren Behauptung, für einen Krankenhausaufenthalt der Geschädigten 20.000 Euro bezahlt zu haben.

Die Köchin erhielt für ihre gesamte Arbeit 100,- Euro. Der ortsübliche Mindestlohn hätte insgesamt etwa 72.000 Euro betragen. Hierin sah das Gericht ein auffälliges Missverhältnis zu den ortsüblichen Arbeitsbedingungen.

Entscheidung im Volltext:

AG_Berlin_Tiergarten_20_02_2008 (PDF, 555 KB, nicht barrierefrei)

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