AG Laufen, Urteil vom 15.12.2020
Aktenzeichen 10 Cs 600 Js 6079/20

Stichpunkte

Eine der bislang seltenen Verurteilungen in Strafverfahren wegen Zwangsarbeit; Ausbeutung von vietnamesischen Reinigungskräften in einem Nagelstudio; Bewährungsstrafe

Zusammenfassung

Das Amtsgericht (AG) verurteilt die Angeklagte wegen Zwangsarbeit und Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Angeklagte hatte im Januar und Februar 2020 zwei Vietnamesen im Alter von 14 bzw. 19 Jahren in ihrem Nagelstudio als Reinigungskräfte arbeiten lassen. Die Angeklagte zahlte ihnen für ca.11 Stunden täglich von Montags bis Samstags 800 € Lohn, wobei sie keine Sozialabgaben entrichtete. Die beiden Vietnamesen konnten kein Deutsch, hatten weder Aufenthalts- noch Arbeitserlaubnis und waren auf das Geld angewiesen, da sie Schleuserkosten abbezahlen mussten. Sie schliefen im Lager des Nagelstudios und bekamen ihr Essen von der Angeklagten.

Das Gericht verurteilt die Angeklagte wegen Zwangsarbeit und Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt gemäß §§ 232 b I Nr.1, 266 a Abs.2 Nr. 2 und ordnet in Höhe des der Krankenkasse entstandenen Schadens von rund 245 € Vermögensabschöpfung an.

 

Entscheidung im Volltext:

ag_laufen_15_12_2020 (PDF, 168 KB, nicht barrierefrei)

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