Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs zu umfangreichem Menschenhandelsverfahren zum Nachteil thailändischer Prostituierter; Teilaufhebung wegen Verjährung der Steuerstraftaten
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hebt eine Verurteilung des Landgerichts Hanau (LG) teilweise auf.
Das LG hatte die Angeklagten mit Urteil vom 03.06.2020 u.a. des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, der Zuhälterei, des schweren Menschenhandels, der schweren Zwangsprostitution, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung zu teils langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Außerdem hatte es die Einziehung von rund 1,1 Mio. € angeordnet.
Der BGH erklärt einige der Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie die der Hinterziehung von Umsatzsteuer für verjährt. Bezüglich der verjährten Taten hebt er das Urteil auf und erklärt insoweit die Einstellung des Verfahrens.
Auch die Anordnung der Vermögensabschöpfung reduziert der BGH daher entsprechend um ca. 76.000 €.
Im Umfang der Aufhebung weist der Senat zur neuen Entscheidung an das LG zurück.
Entscheidung im Volltext: