Strafverfahren wegen Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft; gehörlose Polen zum Betteln gezwungen; Freiheitsstrafen auf Bewährung.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilt ein polnisches Paar wegen Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Die Angeklagten hatten im Zeitraum von 2005 bis 2007 gehörlose polnische Staatsangehörige mit falschen Arbeitsversprechen nach Deutschland gelockt. Dort angekommen, nahmen sie ihnen die Pässe ab und zwangen sie in verschiedenen Städten Schlüsselanhänger zu verkaufen. Die Opfer wurden nur notdürftig untergebracht und mit Essen versorgt. Ihre Einnahmen mussten sie fast vollständig abgeben. Sie waren den Angeklagten hilflos ausgeliefert und wurden vielfach geschlagen.
Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu einem Jahr und sechs Monaten beziehungsweise zwei Jahren Freiheitsstrafe, die es zur Bewährung aussetzte.
Entscheidung im Volltext: