LG Braunschweig, Urteil vom 5.4.2023
Aktenzeichen 4 KLs 811 Js 61774/21 (8/23)

Stichpunkte

Entscheidung im Strafverfahren wegen Zwangsprostitution, Menschenhandel u.a.; mehrjährige Haftstrafe; Vermögensabschöpfung zugunsten der Geschädigten

Zusammenfassung

Das Landgericht (LG) verurteilt einen 28-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten und ordnet sowohl seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als auch die Einziehung von 19.000 EUR zugunsten der durch seine Taten geschädigten Frauen an.

Der drogenabhängige Angeklagte ließ zur Finanzierung seines Lebensunterhalts und Drogenkonsums acht junge Frauen, die dazu bereit waren oder schon in der Prostitution arbeiteten und dachten, sie könnten beim Angeklagten mehr verdienen, für sich arbeiten. Dabei übernahm er die gesamte Organisation – von Unterkunft über Arbeitsort, Werbung im Internet und Anbahnung der Freierkontakte. Dafür mussten die Frauen mindestens 50 Prozent ihrer Einnahmen an ihn abgeben.
Die meisten Frauen blieben wegen des geringen Verdienstes nur vorübergehend. Der Angeklagte versuchte zwar, vereinzelt mit körperlicher Gewalt zu drohen, schlug die Frauen jedoch nicht.
Das Gericht legt im Urteil die Fälle der betroffenen Frauen im Einzelnen dar. Überwiegend hatten sie nur wenige Tage für den Angeklagten gearbeitet. Dieser hatte sie teilweise durch, jedoch wenig massive, Drohungen zur Fortführung oder Intensivierung ihrer Tätigkeit für ihn angehalten.
Das Gericht führt die Einnahmen des Angeklagten durch die Frauen an und kommt zu einer Gesamtsumme von rund 19.000 EUR.

Der Angeklagte hatte seine Taten gestanden. Ein Sachverständiger hatte eine aufgrund des Drogenkonsums bestehende verminderte Schuldfähigkeit festgestellt.
Das Gericht hat zu seinen Lasten seine zahlreichen Vorstrafen gewertet. Zu seinen Gunsten wirkte sich aus, dass er keine Gewalt angewandt hatte und im Verfahren ein umfassendes Geständnis ablegte, so dass die Frauen nicht aussagen mussten.
 

Entscheidung im Volltext:

lg_bs_05_04_2023 (PDF, 732 KB, nicht barrierefrei)

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