AG Günzburg, Urteil vom 3.3.2011
Aktenzeichen 1 Ds 116 Js 16443/09

Stichpunkte

Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern zum Zwecke der Arbeitsausbeutung; fingierter Arbeitsvertrag zur Erlangung von Einreisevisum und Arbeitserlaubnis.

Zusammenfassung

Das Amtsgericht Günzburg verurteilt den Angeklagten wegen Einschleusens von Ausländern zu einer Geldstrafe von 6.000,- Euro. Der Angeklagte betreibt ein chinesisches Restaurant. Dort beschäftigte er seit 2007 einen chinesischen Staatsangehörigen als Koch. Damit dieser ein Einreisevisum sowie eine Arbeitserlaubnis für Deutschland erhielt, unterzeichneten beide einen Arbeitsvertrag, demzufolge ein Lohn von monatlich 1.800,- Euro vereinbart wurde. In einer geheimen Zusatzvereinbarung wurde ein tatsächlicher Lohn von zunächst 650,- , später 800,- Euro festgelegt. Dies lag deutlich unter der in Deutschland üblichen Vergütung.

Der Koch, der infolge der Täuschung ein Visum und eine Arbeitserlaubnis erhalten hatte, wurde deswegen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht verurteilte jetzt den Restaurantbesitzer aufgrund seiner Beteiligung wegen Einschleusens von Ausländern zu einer Geldstrafe.

Entscheidung im Volltext:

AG_Guenzburg_03_03_2011 (PDF, 180 KB, nicht barrierefrei)

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