Der KOK ist der Zusammenschluss von 43 Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und weiteren Organisationen, die zu Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt an Migrantinnen* arbeiten. Vernetzung und gute Kooperation der Organisationen, die sich für Betroffene einsetzen und Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland bekämpfen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.
Wir laden daher weitere Organisationen, die sich diesen Zielen verbunden fühlen, ein uns zu unterstützen und Teil des Netzwerks zu werden.
Bitte beachten Sie folgende Grundsätze der Mitgliedschaft im KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.:
Um zu gewährleisten, dass der Verein seine Zwecke erfüllen, seinem Leitbild entsprechen und seine Themen adäquat bearbeiten kann, müssen mindestens 2/3 der ordentlichen Mitgliedsorganisationen folgenden Kriterien entsprechen:
Ordentliche Mitglieder können Organisationen werden, die den Zielen und dem Leitbild des KOK zustimmen und diese aktiv fördern und unterstützen. Ein ordentliches Mitglied sichert durch Mitarbeit den Fortbestand des Vereins.
Hierzu zählen z.B:
Ordentliche Mitglieder haben das Recht, auf allen Mitglieder- und Jahreshauptversammlungen des KOK teilzunehmen, dort abzustimmen, eine*n Vertreter*in für den Vorstand zu nominieren und bei der Erarbeitung von Stellungnahmen Rückmeldungen zu geben.
Sie erhalten regelmäßige, aufgearbeitete Informationen von der Geschäftsstelle, z.B.:
Sie haben Zugang zur Kontaktstellendatenbank des KOK und können wichtige, zu bearbeitende Themen an die Geschäftsstelle oder die Mitgliederversammlung herantragen.
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 150,00 Euro jährlich.
Außerordentliche Mitglieder können Organisationen werden, die den Zielen des KOK zustimmen und diese fördern und unterstützen. Dies geschieht z.B. im Rahmen ihrer eigenen Arbeit, durch Unterstützung der Arbeit des KOK und der anderen Mitglieder, u.a. durch Informationsaustausch und Vernetzung.
Sie können keine Kandidat*innen für den Vorstand aufstellen. Außerordentliche Mitglieder werden zu einer Mitgliederversammlung im Jahr eingeladen, sie haben aber kein Stimmrecht. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, dass sie ebenfalls durch Einbringen ihrer Expertise an der Erarbeitung von Stellungnahmen und Positionspapieren mitwirken.
Sie erhalten ebenfalls regelmäßige Informationen von der Geschäftsstelle (wöchentliche Infomail; anlassbezogen auch weitere Informationen, die nicht veröffentlicht werden) und können über die Geschäftsstelle des KOK Anfragen an die weiteren Mitglieder stellen.
Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt jährlich 75% des Mitgliedsbeitrags für ordentliche Mitglieder.
Wenn Ihre Organisation Interesse an einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft im KOK hat, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es an uns per Post oder Fax.