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Pressemitteilung des KOK und des Deutschen Frauenrates zum ersten EU-weiten Tag gegen Menschenhandel

Anlässlich des ersten EU-weiten Tages  gegen Menschenhandel fordern KOK und Deutscher Frauenrat:

Schutz und Betreuung von Opfern  verbessern 

In Brüssel findet morgen der erste Tag der Europäischen Union gegen den Menschenhandel statt. Damit möchte die EU-Kommission auf die schweren Menschenrechtsverletzungen, die Opfer des Menschenhandels erleiden, aufmerksam machen. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V. (KOK) und der Deutsche Frauenrat kritisieren, dass in Deutschland nicht genügend getan wird, um Betroffene angemessen zu betreuen.

Überlegungen zu einem verbesserten Schutz von Opfern des Menschenhandels werden am 18. Oktober auf einer Konferenz in Brüssel diskutiert. Dazu sagte Ulrike Gatzke, Vorstandsmitglied des KOK: „Wir hoffen, dass dieser wichtige europäische Tag gegen Menschenhandel ein Signal für Deutschland ist, die Defizite im Umgang mit Betroffenen auszuräumen!“  

Denn die hiesige Praxis zeigt, dass Betroffene von Menschenhandel nach wie vor nicht ihren Bedürfnissen entsprechend betreut werden. So kritisierte Brunhilde Raiser, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, dass es bei den Änderungen im Zuwanderungsrecht nicht gelungen sei, einen gesicherten Rechtsanspruch auf medizinische und therapeutische Hilfe für Opfer von Menschenhandel festzuschreiben.  

Hilfsorganisationen fordern für Deutschland schon lange die Schaffung von verbindlichen, einheitlichen Regelungen im Umgang mit den Opfern, die Etablierung eines umfassenden Schutzes für Betroffene und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Unterstützung. Auf diesen Gebieten beobachten Fachberatungsstellen große Defizite. Konkret bedeutet dies für die Betroffenen, dass  es zum Beispiel von der Ermessensentscheidung der jeweiligen Behörde abhängt, ob eine Aufenthaltserlaubnis für die Betroffenen erteilt wird. Dies gilt auch für Personen, die sich bereit erklären, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. Auch die gewährten Leistungen sind nicht ausreichend. Betroffene erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die beispielsweise eine adäquate medizinische Behandlung und/oder Therapiemöglichkeiten für die oft traumatisierten Frauen grundsätzlich nicht decken. 

Dabei gibt es auf europäischer Ebene gute Ansätze. Die Opferschutzrichtlinie  2004/81/EG schreibt einen verbesserten Umgang mit Opfern von Menschenhandel vor. Sie enthält Vorschriften für die verbindliche Erteilung von Aufenthaltstiteln, die Einräumung einer Bedenk- und Stabilisierungsfrist, für eine angemessene Unterbringung und die Gewährung umfassender medizinischer Versorgung einschließlich therapeutischer Maßnahmen. Auch wenn die Bundesregierung verpflichtet ist, diese Vorgaben umzusetzen, hat sie dies mit den im August in Kraft getretenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz nicht ausreichend getan. Hierzu sagte die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Brunhilde Raiser: „Es ist nicht hinzunehmen, dass es der Drohung eines Vertragsverletzungsverfahrens bedarf, um die Umsetzung der Opferschutzrichtlinie in nationales Recht sicher zu stellen.“ 

KOK und Deutscher Frauenrat fordern, dass die Bundesrepublik Deutschland die europäischen Vorgaben in deutsches nationales Recht umsetzt.  

V.i.S.d.P. und Rückfragen an:

KOK- Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.
Kurfürstenstr. 33
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
Fax: 030 / 26 39 11 86
e-mail: info(at)kok-buero.de
web: www.kok-buero.de

Ansprechpartnerin: Katrin Adams, Geschäftsführerin

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