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NEUIGKEITEN

BKA Lagebild Menschenhandel 2021

Am 07.10. wurde das Lagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2021 veröffentlicht. Demnach haben Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung im Jahr 2021 zugenommen. 510 abgeschlossene Verfahren zeichnen eine Zunahme von insgesamt 9,7 %. Insbesondere sind Verfahren zu Ausbeutung von Minderjährigen stark gestiegen, um 22,8 % im Vergleich zum Vorjahr. In 237 Verfahren wurden 283 Betroffene ermittelt.            
Die Zahlen zu sexueller Ausbeutung blieben mit 291 Verfahren auf Vorjahresniveau, die Verfahren zu Arbeitsausbeutung sind gestiegen (von 22 auf 28 Verfahren), ebenso gab es einen leichten Anstieg bei Verfahren zu Ausbeutung von Bettelei und strafbaren Handlungen.

 

LSI Statement zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel

In einem Statement zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18.10.2022 forderte die NGO-Plattform von La Strada International (LSI) die EU-Mitgliedstaaten auf, Betroffenen von Menschenhandel angemessenen Schutz zu gewährleisten und die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen.
EU-Mitgliedstaaten sind aufgrund internationaler Menschenrechtsverpflichtungen und des EU-Rechts, einschließlich der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels aus dem Jahr 2011, dafür verantwortlich, Betroffenen von Menschenhandel wirksamen Schutz zu bieten. Dies findet aber in der Praxis keine ausreichende Anwendung. So ist bspw. der Zugang zu Schutz und Unterstützung in den meisten EU Ländern nach wie vor abhängig von der Kooperation in Strafverfahren und das Non-Punishment Prinzip wird nicht ausreichend umgesetzt.

In dem Statement werden die Kommission, das Parlament und die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, eine mögliche Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels zu nutzen, um alle bestehenden rechtlichen und praktischen Hindernisse zu beseitigen, die derzeit die angemessene Identifizierung, den Schutz und die Unterstützung von
Betroffenen des Menschenhandels in Europa verhindern. Die Anerkennung und Stärkung der Rechte der Betroffenen sollte eine zentrale Rolle spielen und den EU-Mitgliedstaaten sollten klare Leitlinien und Verpflichtungen gegeben werden, um sicherzustellen, dass diese Rechte in der Praxis wirksam umgesetzt werden können.

 

Erster GREVIO Bericht zu Deutschland

In ihrem ersten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Deutschland begrüßt die unabhängige Expert*innenkommission GREVIO die Anstrengungen Deutschlands zur Schaffung eines gesetzlichen und institutionellen Rahmens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, bspw. durch regionale Aktionspläne, das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, die Kriminalisierung aller nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen und weitere gesetzliche Änderungen, insbesondere zu digitaler Gewalt. GREVIO äußert aber auch starke Kritik und bescheinigt Deutschland große Lücken in Bezug auf den Schutz von Frauen vor Gewalt. So kritisiert GREVIO das Fehlen einer umfassenden Strategie gegen Gewalt an Frauen sowie einer entsprechenden nationalen Koordinierungsstelle. Zudem wird ein großes Defizit an Schutzplätzen für betroffene Frauen in Frauenhäusern und Schutzwohnungen festgestellt, die vorhandenen Plätze sind außerdem sehr ungleich verteilt und die Finanzierung des Hilfesystems uneinheitlich. Großen Gruppen gewaltbetroffener Frauen wird so der Zugang zu Schutz versperrt.

 

Istanbul-Konvention gilt bald vorbehaltslos

In einer Pressemitteilung  von Ende Oktober kündigte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an, dass Deutschland die vor vier Jahren eingelegten Vorbehalte gegen einzelne Artikel des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, nicht aufrecht erhalten wird. Sie wird damit ab 1. Februar 2023 vorbehaltslos gelten. Der KOK hatte insbesondere den Vorbehalt zu Artikel 59 der Konvention stark kritisiert, der sich auf aufenthaltsrechtliche Regelungen für ausländische Gewaltopfer bezog und mit vielen weiteren Organisationen dessen Rücknahme gefordert.

 

Kommentar von Pro Aysl zu GREVIO Bericht

Pro Asyl hat einen Kommentar zum ersten Bericht der Expert*innengruppe GREVIO zur  Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht, der insbesondere auf Ausführungen zu geflüchteten Frauen Bezug nimmt. Demnach weist GREVIO im Bericht an vielen Stellen auf die Situation asylsuchender Frauen und anderer marginalisierter Gruppen hin, die nicht im gleichen Maße von Gewaltschutzmaßnahmen profitieren könnten und fordert spezifische Maßnahmen im Asylbereich.

 

Bundesweite Frauenhaus-Statistik

Die Frauenhauskoordinierung hat die bundesweite Frauenhaus-Statistik für 2021 veröffentlicht. An der Erhebung sind 180 Einrichtungen beteiligt, etwa die Hälfte aller Frauenhäuser in Deutschland. Die Statistik stellt Daten von 6.431 Frauen und 7.572 Kindern für das Jahr 2021 bereit. In einer Pressemitteilung vom 01.11. macht die Frauenhauskoordinierung auf die bestehenden Hürden beim effektiven Schutz für gewaltbetroffene Frauen und Kinder aufmerksam.

 

Ratifikation des Fakultativprotokolls der Vereinten Nationen zum WSK Pakt

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurde vom Bundestag in der Sitzung vom 10.11. mit breitem Votum angenommen. Das Fakultativprotokoll stellt einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag dar, der nun innerstaatlich umgesetzt wird. Zur Verbesserung der Überwachung und Einhaltung des Internationalen Paktes wird durch das Fakultativprotokoll Einzelpersonen und Personengruppen nach Erschöpfung des nationalen Rechtswegs ein individuelles Beschwerdeverfahren ermöglicht.
Neue wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte werden dadurch indes nicht begründet. Mangels entsprechender Erklärung Deutschlands gegenüber den Vereinten Nationen finden zudem die beiden weiteren Kontrollmechanismen, das sog. Staatenbeschwerdeverfahren und Untersuchungsverfahren, keine Anwendung.

 

Bericht und Web-Seminar “Protecting Asian Migrants in Europe” von LSI 

Am 07.10. - dem Welttag für menschenwürdige Arbeit - organisierte La Strada International gemeinsam mit Freedom Collaborative und der Global Alliance Against Traffic in Women (GAATW) das Web-Seminar Protecting Asian Migrants in Europe, anlässlich der Veröffentlichung des gleichnamigen Berichts  und des dazugehörigen Policy Papers. Der Bericht basiert auf Recherchen und Interviews, die von den LSI-Mitgliedern La Strada Tschechische Republik, La Strada Polen und ADPARE (Rumänien) durchgeführt wurden. Die Aufzeichnung des Webinars kann hier angesehen werden.

 

Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten in Ostdeutschland 

In den ostdeutschen Bundesländern bestehen große Lücken in der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten. Das zeigt der neue BerichtPsychosoziale und psychiatrische Versorgung geflüchteter Menschen in den ostdeutschen Bundesländern 2022 – Eine Bestandsaufnahme der BAfF (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer). Es können nicht alle Personen, die einen Bedarf haben, psychosozial versorgt werden. Die BAfF fordert daher, u.a. den Ausbau von Beratungsangeboten in Unterkünften und eine nachhaltigere Finanzierung der Psychosozialen Zentren in den ostdeutschen Bundesländern.

 

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder

Mit den Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder knüpft der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) an das im Mai 2021 veröffentlichte Positionspapier des Runden Tisches Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen von Bund, Ländern und Kommunen an.
Der DV spricht sich dafür aus, eine neue eigenständige Regelung auf Bundesebene zur Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher zu schaffen.

 

Kurzgutachten zum Familiennachzug

Terres des hommes und JUMEN e.V. haben eine Broschüre mit dem Titel Familiennachzug rechtssicher, human und gerecht gestalten – Koalitionsvertrag umsetzen veröffentlicht. Sie ist eine Kurzzusammenfassung des Fachartikels Angekündigte Erleichterungen beim Familiennachzug - Vorschläge zur Umsetzung des Koalitionsvertrags (Asylmagazin 9/2022, S. 275ff.). Die Broschüre widmet sich der Frage, wie die im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen in Bezug auf Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte grund- und menschenrechtskonform umgesetzt werden können.

 

Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen

Über geplante Maßnahmen zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4160) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3606). Unter anderem soll demnach das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in dieser Legislaturperiode auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Bundestag beinhalten. Aktuell werden dazu alle Vorarbeiten geleistet, wie es in der Antwort weiter heißt. Der Gesetzgebungsprozess sei für das Jahr 2023 vorgesehen.

 

Start bundesweite Kampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen  

Am 17.11. startete die bundesweite Kampagne Schieb den Gedanken nicht weg! gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, initiiert vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Zum Auftakt fand eine Pressekonferenz mit Bundesministerin Lisa Paus und der Unabhängigen Beauftragten Kerstin Claus statt. Ziel der Kampagne ist, zum Vorkommen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im persönlichen Umfeld zu sensibilisieren. Um dem Thema mehr Sichtbarkeit zu verleihen, steht eine Kampagnenwebsite mit Material und Informationen zur Verfügung.

 

Wofür Ihre Spende benötigt und eingesetzt wird, können Sie in unserem betterplace-Projekt nachlesen und dort auch direkt spenden.

VERÖFFENTLICHUNGEN DES KOK

Menschenhandel und Ausbeutung im Kontext des Ukrainekrieges – Bericht des KOK-Ukraine Projektes

Vor dem Hintergrund der Risiken für Menschenhandel im Kontext des Ukrainekrieges hat der KOK e.V. ein Projekt zur Sensibilisierung und Prävention für potentiell Betroffene von Menschenhandel sowie zur Stärkung von Kooperationsstrukturen speziell mit Blick auf Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland initiiert.
Im Rahmen der Untersuchung wurden Fachberatungsstellen (FBS) zu ihren Erfahrungen mit potentiell betroffenen Geflüchteten aus der Ukraine der letzten Monate befragt. Die Ergebnisse bilden einerseits die in Deutschland etablierten Maßnahmen zur Sensibilisierung und Prävention von Menschenhandel ab. Andererseits werden aktuelle Bedarfe von Fachberatungsstellen benannt.

 

KOK-Flyer "Spezialisierte Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel" in weiteren Sprachen erschienen

Die kompakten Übersichtsflyer der spezialisierten Fachberatungsstellen in Deutschland können in der Geschäftsstelle des KOK als Printausgabe bestellt werden. Der Flyer ist in deutscher und englischer Sprache erhältlich sowie in arabischer, russischer, ukrainischer und vietnamesischer Sprache.

 

Video-Tutorials zu den Themen Menschenhandel und Ausbeutung

In Zusammenarbeit des KOK mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) entstanden auf Grundlage von Online-Fortbildungen drei Video-Tutorials zu den Themen Menschenhandel und Ausbeutung. Konkret handelt es sich um eine Einführung zur Unterstützung betroffener Personen, Rechte und Schutzformen von Betroffenen von Menschenhandel und Hinweise für Unterstützer*innen von Betroffenen von Menschenhandel. Die Videos sind auf dem YouTube-Kanal des KOK zu finden und auf der Website verlinkt.

 

KOK-Informationsdienst Menschenhandel mit Minderjährigen

In den vergangenen Jahren hat das Thema Menschenhandel mit Minderjährigen zunehmende politische und mediale Aufmerksamkeit erfahren und die Sensibilisierung, insbesondere hinsichtlich des Phänomens „Loverboys“, ist vorangeschritten.  Der KOK möchte mit dem diesjährigen Informationsdienst das Thema Menschenhandel mit Minderjährigen noch einmal etwas ausführlicher beleuchten und zur Grundsensibilisierung in diesem Bereich beitragen. Ein besonderes Augenmerk legt der Informationsdienst auch auf positive Entwicklungen und stellt einige Anstrengungen vor, die gegenwärtig in Deutschland unternommen werden.

 

Datenerhebung zu Menschenhandel und Ausbeutung

Der dritte Bericht des KOK zur Datenerhebung zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland wurde anlässlich des EU-weiten Tages gegen Menschenhandel am 18.10.2022 veröffentlicht. In dem Bericht wurden 612 Fälle der spezialisierten Fachberatungsstellen in Deutschland ausgewertet. In 96 % der Fälle waren Frauen und Mädchen betroffen. 60 % der Betroffenen kommen aus westafrikanischen Ländern, knapp 5 % aus Deutschland. Bei 17 % der Betroffenen fand eine Anwerbung in Deutschland statt.

 

KOK-Jahresrückblick 2022

Das Jahr 2022 war geprägt von Herausforderungen für die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und Fachberatungsstellen, nicht zuletzt angesichts des Krieges in der Ukraine.
Die Highlights der Arbeit des KOK und wichtige Ereignisse im vergangenem Jahr sind im Jahresrückblick nachzulesen. Dieser steht zum Download in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

KOK-VERANSTALTUNGEN

Mitgliederversammlung des KOK am 17. Und 18. November 2022

Am 17. und 18.11. 2022 fand die zweite diesjährige Mitgliederversammlung des KOK digital statt. Die Teilnehmer*innen diskutierten aktuelle Entwicklungen aus der Praxis und beschäftigten sich vertieft mit dem Thema diversitätssensible Beratung und Unterstützung.  Zudem wurde eine neue (außerordentliche) Mitgliedsorganisation – das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA), unter Trägerschaft von Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg DGB/VHS e.V. – aufgenommen.

 

Lunch-Talk zur Vorstellung der Ergebnisse des KOK-Ukraine Projekts

Im Rahmen der Untersuchung des KOK-Ukraine Projekts wurden Fachberatungsstellen zu ihren Erfahrungen in Bezug auf die Fluchtbewegungen aus der Ukraine und möglichen Risiken von Menschenhandel befragt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen eine online-Veranstaltung am 14.12. vorgestellt und mit über 70 Teilnehmer*innen aus Zivilgesellschaft, Politik und Behörden diskutiert.

VERANSTALTUNGEN

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Am 12.10.22 fand die digitale Sitzung der Arbeitsgruppe Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen statt, deren Mitglied auch der KOK ist. Die Teilnehmer*innen tauschten sich u.a. zu den Themen Kinderschutz in der Aus- und Fortbildung und Schutz vor Ausbeutung im digitalen Raum aus.

 

Workshop Gender & Crime, geschlechtsspezifische Verfolgung

Am 24. und 25.11. veranstalteten das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen und der Deutsche Juristinnenbund eine Online-Tagung zum Thema Gender & Crime -  Sexuelle Selbstbestimmung und geschlechtsspezifische Gewalt. Die Tagung beschäftigte sich mit den Gender- und Geschlechteraspekten in Strafrecht und Kriminologie und fokussiert besonders geschlechtsspezifische Gewalt, u. a. Femizide, Catcalling und antifeministische Ideologien. Als Ergebnis der Tagung erschien der Tagungsband Gender & Crime – Geschlechteraspekte in Kriminologie und Strafrechtswissenschaft. Das Buch enthält vielzählige Beiträge namhafter Autor*innen zu den spezifischen Fragen der Themenbereiche und kann online hier abgerufen werden.

 

FIZ Fachtagung

Am 7. 3. 2023 lädt die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ (Schweiz) zu einer Fachtagung zum Thema Flucht und Menschenhandel in Bern ein. Die Tagung richtet sich vor allem an juristische Fachpersonen aus dem Asylbereich, Rechtsvertreter*innen, Rechtsberater*innen und Behördenvertreter*innen. Es wird unter anderem Beiträge zur Situation in Italien und Non-Punishment geben.

 

Tagung der UNODC zu Menschenhandel zur Ausnutzung strafbarer Handlungen

Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) organisiert in Zusammenarbeit mit der Nationalen Koordinierungsstelle zur Bekämpfung des Menschenhandels im Innenministerium der Republik Albanien und dem Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten Frankreichs, das Regionale Expert*innentreffen zum Thema Stärkung der Identifizierung und des Schutzes von Opfern des Menschenhandels, insbesondere zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen, auch durch Schulungsprogramme in Südosteuropa vom 18. bis 19.01.23.  Die hybride Veranstaltung wird Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten aus der erweiterten Region Südosteuropa und der EU zusammenbringen, um eine Bestandsaufnahme der aktuellen Herausforderungen im Umgang mit Identifizierung und Schutz von Betroffenen des Menschenhandels, insbesondere zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen vorzunehmen.

 

Fachtagung Menschenhandel

Die AG gegen Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz veranstaltet vom 08.-09.02.23  ihre erste Fachtagung in Zusammenarbeit mit der Katholischen Akademie in Berlin. Die Fachtagung Menschenhandel: Analysieren – Vernetzen – Strategien entwickeln soll einen Beitrag zur Sensibilisierung von Kirche und Öffentlichkeit leisten. So sollen mehr Menschen dabei unterstützt werden, bei Betroffenen und in Strukturen die Anzeichen für Ausbeutung und Menschenhandel zu erkennen. Die Tagung folgt dem Aktionsplan gegen Menschenhandel, der in einem gemeinsamen Prozess mit der Santa Marta Gruppe entwickelt und 2022 veröffentlicht wurde. Sophia Wirsching wird den KOK bei der Tagung im politischen Gespräch Menschenhandel in dieser Legislaturperiode – Was fehlt? vertreten.

RECHTLICHE ENTWICKLUNGEN

Gesetzentwurf Chancen-Aufenthaltsrecht

Langjährig geduldeten Ausländer*innen soll durch das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3717, am 02.12.2022 beschlossen) zählt als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der einjährigen Aufenthaltsdauer u.a. die Sicherung des Lebensunterhals, Kenntnisse der deutschen Sprache, sowie das Vorliegen eines Identitätsnachweises. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Personen, die am 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben, sollen unter bestimmten Voraussetzungen das 18-Monatige Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Außerdem erhält der Gesetzesentwurf Neuregelungen zu Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung und dem Zugang von Asylbewerber*innen zu Integrationskursen. Auch wenn diese Entwicklung als grundsätzlich positiv anzusehen ist, besteht trotzdem Kritik an dem neuen Gesetz: So wird auch dadurch die Praxis der Kettenduldungen nicht beendet und durch die Einführung einer einjährigen Vorduldungszeit die Voraussetzungen für das Bleiberecht für gut integrierte junge Erwachsene i.S.v. § 25 a AufenthG verschärft.

 

Beschleunigtes Asylverfahren beschlossen

Das Bundesministerium für Inneres und Heimat hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren vorgelegt, der am 02.12.2022 im Bundestag ohne Veränderungen beraten und beschlossen wurde. Ziel des Gesetzentwurfes ist eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung, welche neben anderen prozessualen Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem soll die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlastet werden und eine effiziente Verteilung der Kapazitäten des BAMF erfolgen. Das Vorhaben der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag, Asylverfahren fair, zügig und rechtssicher ablaufen zu lassen, soll dadurch umgesetzt werden. Beispielsweise sind Änderungen bei der Frist über den Entscheid des Asylantrages enthalten: dieser soll innerhalb von sechs Monaten ergehen, jedoch kann das Bundesamt die Frist auf höchstens 15 Monate erhöhen (siehe hierzu § 24 im Entwurf).  Außerdem sollen Anwält*innen und Beistände lediglich am Ende der Anhörung die Möglichkeit bekommen, sich zu äußern. Es soll eine vom BMI finanzierte behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt werden, die dem BAMF ggf. auch Hinweise zur besonderen Schutzbedürftigkeit der Antragstellenden übermitteln soll. Ebenfalls sollen die geplanten pauschalen Widerrufsprüfungen abgeschafft werden und nur noch anlassbezogen erfolgen.

Unter zivilgesellschaftlichen Organisationen hat der Gesetzesentwurf Kritik hervorgerufen. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) hat in einer Stellungnahme zwar grundsätzlich das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag begrüßt, da die Praxis zeige, dass die Asylverfahren, auf behördlicher Seite sowohl qualitativ als auch zeitlich enorme Mängel aufweisen – insbesondere zu Lasten der Asylantragsteller*innen. Der RAV kritisiert aber ausdrücklich, dass die angekündigte Beschleunigung im Reformentwurf allein auf eine weitere Verschärfung des Asylrechts hinauslaufe. Hier weist der RAV insbesondere, neben Beschleunigungsvorhaben auf behördlicher Ebene, auf die weitere Abkopplung des Prozessrechts in Asylverfahren vom allgemeinen Verwaltungsprozessrecht hin.
Auch der AWO Bundesverband und PRO ASYL kritisieren in ihren Stellungnahmen die massiven Einschnitte in die Verfahrensrechte der Betroffenen im behördlichen und gerichtlichen Asylverfahren.

 

Verfahren bei nicht-ukrainischen drittstaatsangehörigen Studierenden aus der Ukraine

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) weist auf einen Erlass  vom 17.10. mit folgendem Inhalt hin: In NRW besteht für nicht-ukrainische drittstaatsangehörige Studierende aus der Ukraine unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnisfiktion für die Prüfung eines Aufenthaltstitels nach § 16a (Ausbildung) bzw. § 16b (Studium) AufenthG. Personen, die in NRW ein Studium oder eine qualifizierte Ausbildung aufnehmen wollen, soll mit dieser Regelung die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb von 12 Monaten die noch fehlenden Erteilungsvoraussetzungen zu erreichen.

 

Passbeschaffung aus Eritrea

Am 11.10. urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass sich Geflüchtete aus Eritrea nicht mehr zur Passbeschaffung an die eritreische Auslandsvertretung wenden müssen. Diese verlangte von den Geflüchteten, eine Erklärung dazu abgeben, dass sie ihre Flucht bereuen. Mit einer Grundsatzentscheidung vom 11.10.22 urteilte es, dass einer subsidiär geschützten Person die in der Reueerklärung enthaltene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht abverlangt werden kann, wenn sie plausibel darlegt, dass sie die Erklärung nicht abgeben will. Die deutschen Behörden dürfen dann die Passbeschaffung bei der eritreischen Auslandsvertretung nicht verlangen und müssen selbst einen Reiseausweis ausstellen. Pro Asyl befasst sich in diesem Artikel mit dem Urteil und dem sogenannten Diasporastatus.

 

EU-Lieferkettengesetz

Anfang Dezember 2022 wurde der im Februar von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag für ein europaweites Lieferkettengesetz vom Ministerrat der EU angenommen. Durch die vorgeschlagene Regelung sollen große Unternehmen verpflichtet werden, sich entlang ihrer Lieferkette an Menschenrechtsstandards und Umweltschutz zu halten. Das Gesetz gilt nicht für kleine und mittlere Unternehmen. Im nächsten Schritt muss sich das EU-Parlament positionieren, was für Mai 2023 erwartet wird. Danach haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetzgebung umzusetzen.
Das neue EU-Gesetz soll Firmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Wirkungen in der gesamten Lieferkette, inklusive des eigenen Geschäftsbereichs, verpflichten. Das europäische Lieferkettengesetz ginge dann deutlich über das ab Januar 2023 geltende deutsche Lieferketten- Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG) hinaus.
Eine Umfrage von Oracle und der Bundesvereinigung Logistik (BVL) unter deutschen Unternehmen zeigt, dass bei der Umsetzung des neuen Gestzes noch Nachholbedarf besteht, da vielen Unternehmen die Anforderungen, die an sie gestellt werden noch nicht bewusst seien. Insbesondere die organisatorische Abwicklung, Datenintegration und Zertifizierung der Lieferant*innen stellen noch Herausforderungen dar. Deutschland wird das (LkSG) nach Inkrafttreten des EU-Lieferkettengesetzes nachschärfen müssen, da dieses bspw. bereits für Unternehmen ab 500 Mitarbeiter*innen gilt und nicht erst ab 3000 Mitarbeiter*innen wir im deutschen Gesetz vorgesehen.

INFORMATIONSMATERIAL UND PUBLIKATIONEN

Studie zu Betreuung in Privathaushalten

Die EU-Gleichbehandlungsstelle hat die von ihr in Auftrag gegebene Studie Rechtsfragen beim Einsatz polnischer Betreuungskräfte (Live-ins) in Deutschland durch Vermittlung polnischer Agenturen zum Thema Betreuung in Privathaushalten (Live-in Care) veröffentlicht. Autorinnen sind Prof. Dr. Eva Kocher und Nastazja Potocka-Sioneck von der Europa-Universität Viadrina. Die Studie analysiert die Rechtslage bezogen auf konkrete Originalverträge, die Gegenstand der Live-in-Beratung im Rahmen des Projekts MB 4.0 – Gute Arbeit für Deutschland waren und den Autorinnen anonymisiert zur Verfügung gestellt wurden; zusätzlich lagen ihnen einige Verträge aus der Beratung durch das Projekt Faire Mobilität vor.

 

Recherche zu Arbeitsausbeutung in Nagelstudios

Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) Zürich hat eine Studie veröffentlicht, welche sich auf die Arbeitsausbeutung von Betroffenen von Menschenhandel in der Schweiz (am Beispiel von Nagelstudios) konzentriert. Für die Studie wurde eine Literaturrecherche (Überblick über die politischen, medialen und wissenschaftlichen Debatten, bisher publiziertes Material und eine Zusammenfassung der relevanten rechtlichen Grundlagen) durchgeführt. Zudem wurden  Interviews, Hintergrund- und Austauschgespräche mit Fachorganisationen, Behörden, Nageldesigner*innen, Gewerkschafter*innen und Wissenschaftler*innen geführt.

 

Analyse des DIMR zur Situation osteuropäischer Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat die Analyse Harte Arbeit, wenig Schutz - Osteuropäische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die Arbeits- und Lebensbedingungen der sog. Live-Ins in der häuslichen Pflege und verdeutlicht anhand von Fallbeispielen aus der Beratungspraxis typische Problemkonstellationen. Als Kernprobleme identifizieren die Autorinnen ausufernde Arbeitszeiten sowie unbezahlte Arbeit und auch Verletzungen von Arbeitsrecht aufgrund der Ausgestaltung der Beschäftigung etwa durch (menschen-)rechtswidrige Vertragsinhalte, intransparente Arbeitsverträge, irreguläre Beschäftigung oder auch (schein-)selbstständige Tätigkeit.

 

EU-Grundrechteagentur stellt dramatisches Ausmaß von Diskriminierung gegen Rom*nja fest

Die Lebensbedingungen von Europas größter und zugleich am meisten diskriminierter Minderheit verbessern sich kaum. Die EU-Grundrechteagentur (FRA) hat in ihrem aktuellen Bericht festgestellt, dass 80 Prozent der Angehörigen der Rom*nja und Sinti*zze in Europa in Armut leben. Wie die FRA mittels einer umfassenden Befragung herausfand, lebt mehr als ein Fünftel von ihnen ohne fließendes Wasser, ein Drittel ohne Toilette. Lediglich 44 % der Rom*nja Kinder besuchten eine Schule. Ein Viertel der Befragten berichtete über Diskriminierung im Alltag im vergangenen Jahr, sei es auf der Suche nach Arbeit, einer Unterkunft, medizinischer Versorgung oder in Bildungseinrichtungen.

 

Neue BIOS-Opferschutzfibel

Der 6. diesjährige Newsletter der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. thematisiert Infos rund um Prävention von Gewalt- und Sexualstraftaten, sowie zur Hilfe für Betroffene. Im Rahmen des 6. Opferschutztages entstand eine neue BIOS-Opferschutzfibel, ein Leitfaden für Betroffene von Gewalt und Sexualstraftaten.

 

Studie: Strukturelle Probleme in Jobcentern benachteiligen EU-Bürger*innen 

Eine Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), für die 103 Betroffene interviewt wurden, belegt, dass viele EU-Bürger*innen aufgrund struktureller Probleme ihre Ansprüche (auf Sozialleistungen) in Jobcentern nicht geltend machen können und sich dadurch diskriminiert fühlen. Woran dies liegt und wie sich diese Hürden abbauen lassen, wurde von der Sozialwissenschaftlerin Dr. Nora Ratzmann in der Studie untersucht.

NEUIGKEITEN AUS DER KOK-RECHTSPRECHUNGSDATENBANK

EuGH Urteil über die Auslegung von Art. 6 der EU Richtlinie 2004/81

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 20.10.2022 im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens über die Auslegung von Art. 6 Abs. 2 der RL 2004/81/EG bei Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Betroffene des Menschenhandels sind und die mit den zuständigen Behörden kooperieren. Art. 6 Abs. 2 der RL/ 2004/81 normiert, dass während einer garantierten Bedenkzeit für Betroffene, keine ihre Person betreffende Rückführentscheidung vollstreckt werden dürfen.
Das Gericht entschied zwar zunächst, dass eine „Rückführungsentscheidung“ im Sinne der RL eine in Anwendung der Dublin-III-Verordnung erlassene Entscheidung über die Überstellung eines Drittstaatsangehörigen darstelle und damit der Richtlinie zuwiderlaufe. Wenn die praktische Wirksamkeit und der Zweck der Bedenkfrist jedoch nicht unterlaufen werde, stehe diese weder dem Erlass einer solchen Entscheidung noch Vorbereitungshandlungen zur Vollstreckung entgegen. Dies zu beurteilen, sei Sache des nationalen Gerichts. Hintergrund war ein Rechtsstreit vor dem vorlegenden Gericht in den Niederlanden zwischen dem niederländischen Staatssekretär und einem nigerianischen Staatsangehörigen, dessen Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wurde. Dabei fand die Antragsablehnung unter dem Hinweis der Zuständigkeit Italiens gemäß der Dublin-III- Verordnung ohne weitere Prüfung statt. Der Kläger erklärte zuvor im Ausgangsverfahren, er sei in Italien Betroffener von Menschenhandel geworden. Eine Bedenkfrist wurde ihm nicht gewährt.  Die vollständige Entscheidung finden Sie hier.

RUBRIK WISSEN – JAHRESRÜCKBLICK

Das Jahr 2022 wurde von einigen Herausforderungen für die Arbeit von Fachberatungsstellen geprägt, aber auch durch stärkende Begegnungen und Vernetzungen.

Dieses Jahr sind dem KOK e.V. vier Organisationen beigetreten. Mit den spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel bekom Thüringen, FairLove Hamburg (Diakonie Hamburg), SOLWODI Berlin sowie dem Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) umfasst der KOK nun 43 Mitgliedsorganisationen.

Der Ausbruch des Krieges in der Ukraine zu Beginn des Jahres hat viele Menschen zur Flucht gezwungen und die Risiken, in Ausbeutungssituationen zu geraten, erhöht. Viele Fachberatungsstellen haben unmittelbar reagiert, waren an Bahnhöfen und anderen Ankunftspunkten präsent und haben Informationsmaterial bereitgestellt, um potentiell über Risiken des Menschenhandels und Schutzmöglichkeiten aufzuklären.

Um nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Sozialarbeiter*innen, Behördenmitarbeiter*innen und Unterstützer*innen zu sensibilisieren und aufzuklären, hat der KOK im Laufe des Jahres verschiedene Materialien erarbeitet und Webseminare durchgeführt. Dabei sind neben Informationsflyern zu den spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, ein Factsheet zum Erkennen von Ausbeutungssituationen für Ehrenamtliche auch Video-Tutorial zum Thema Menschenhandel und Ausbeutung entstanden.

Seit August führt der KOK zudem ein vom BMFSFJ gefördertes Projekt zur Sensibilisierung, Prävention und Stärkung von Kooperationsstrukturen für Betroffene von Menschenhandel speziell mit Blick auf Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland durch. Im Rahmen des Projektes konnte die Situation in den Beratungsstellen in Deutschland untersucht und Herausforderungen und Bedarfe in der Praxis identifiziert werden. Die Ergebnisse wurden Mitte Dezember in Form eines Berichtes vorgestellt. Zudem wurde der Flyer der spezialisierten Fachberatungsstellen in weitere Sprachen übersetzt.

Um die Beratungsstellen im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland besser zu vernetzen, fand im Juni dieses Jahres ein Fortbildungs- und Vernetzungstreffen zum Schwerpunkt Arbeitsausbeutung statt. Im KOK vernetzte Fachberatungsstellen konnten sich mit Beratungsstellen, die zu arbeitsrechtlichen Themen arbeiten austauschen, gemeinsame Herausforderungen in der Arbeit, aber auch Überschneidungen und Kooperationsmöglichkeiten identifizieren.

Im Projekt Flucht und Menschenhandel wurden mehrere Webseminare zum Thema Menschenhandel durchgeführt, in Kooperation mit Fachberatungsstellen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren wie IOM Deutschland, u.a. für ehrenamtliche Unterstützer*innen. Eine Handreichung über Aufenthaltstitel für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten bietet Fachkräften und Interessierten eine stichpunktartige Orientierung hinsichtlich der Durchsetzung eines Aufenthaltstitels für Betroffene aus Drittstaaten.

Schulungen von Behördenmitarbeiter*innen konnten wieder in Präsenz stattfinden, z.B. der Bundespolizei und Sonderbeauftragten des Bundesamtes für Migration, und so Austausch und Kooperationen mit Fachberatungsstellen auf regionaler Ebene stärken.

Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober 2022 präsentierte der KOK seinen jährlichen Datenbericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland. Diese menschenrechtsorientierte Auswertung von Daten, die eine wachsende Zahl von Mitgliedsorganisationen in der gemeinsam entwickelten Software bereitstellen, ermöglicht gerade auch mit Blick auf die sozial- und aufenthaltsrechtlichen Situationen Betroffener wichtige Einsichten und verweist damit evidenzbasiert und mittelbar auf politische Handlungsnotwendigkeiten. Im Berichtsjahr konnten erstmals verknüpfte Auswertungen vorgenommen werden, wodurch tiefere Einblicke in die Zusammenhänge zwischen den eingegebenen Daten gewonnen werden konnte. Dadurch werden auch tiefergehende Analysen möglich. Z.B. zu den Diskrepanzen der Einschätzung der Straftatbestände aus Sicht der spezialisierten Fachberatungsstellen und der Zahl tatsächlich eingeleiteter Ermittlungs- und Strafverfahren.

Auch das Thema digitale Gewalt und technologiebasierter Menschenhandel hat den KOK dieses Jahr stärker beschäftigt. Fachberatungsstellen des KOK haben die Notwendigkeit erkannt, neue Kenntnisse um die Digitalisierung des Menschenhandels zu erwerben. Der KOK hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, um der Frage nachzugehen, inwieweit eine technologische Anpassung im Bereich der Menschenhandelsbekämpfung und Unterstützung der Betroffenen erfolgt. Die Studie Menschenhandel 2.0 – Digitalisierung des Menschenhandels in Deutschland wird Anfang 2023 der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Der KOK und seine Mitgliedsorganisationen werden sich auch 2023 dafür einsetzen, einen menschenrechtsbasierten Ansatz in der Bekämpfung des Menschenhandels einzubringen.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei unseren Mitgliedern, Kooperationspartner*innen und den Unterstützer*innen unserer Arbeit bedanken. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit im nächsten Jahr.

 

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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de