Anlässlich der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ am 06. Mai 2019, veröffentlicht der KOK e.V. eine aktualisierte Stellungnahme. Eva Küblbeck wird den KOK e.V. bei der Anhörung als Sachverständige vertreten und insbesondere zur Kompetenzerweiterung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie den Rechten der Betroffenen von Arbeitsausbeutung Stellung beziehen.