Seit dem 01. August 2013 ist die Antragsstellung von Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) vereinfacht worden. Während früher die Anträge in Papierform gestellt werden mussten, können sie jetzt auch per E-Mail aus dem Heimatland oder von den Drittstaaten aus gestellt werden.
Weiter wird auch die Erfassung des Statistikmerkmals „Wohnort des Antragstellers“ im Bundesverfassungsgesetz verankert, um die Gesetzesänderung evaluieren zu können.
Hintergrund:
Seit April 2012 ist das sog. Anerkennungsgesetz des Bundes ("Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen") in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, durch vereinfachte Verfahren den Fachkräftemangel zu reduzieren, die Integration von MigrantInnen zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt für bisher nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen zu öffnen. Die Verfahren und Kriterien für berufliche Anerkennung wurden vereinheitlicht und erweitert.
Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen; Gesetzestext; Erläuterung des Anerkennungsgesetzes