Aktuelles im KOK

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: vereinfachte Antragstellung

Seit dem 01. August 2013 ist die Antragsstellung von Anerkennungs­verfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungs­gesetz (BQFG) vereinfacht worden. Während früher die Anträge in Papierform gestellt werden mussten, können sie jetzt auch per E-Mail aus dem Heimatland oder von den Drittstaaten aus gestellt werden.

Weiter wird auch die Erfassung des Statistikmerkmals „Wohnort des Antrag­stellers“ im Bundesverfassungsgesetz verankert, um die Gesetzesänderung evaluieren zu können.

Hintergrund:

Seit April 2012 ist das sog. Anerkennungsgesetz des Bundes ("Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erwor­bener Berufsqualifikationen") in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, durch vereinfachte Verfahren den Fachkräftemangel zu reduzieren, die Inte­gration von MigrantInnen zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt für bisher nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen zu öffnen. Die Verfahren und Kriterien für berufliche Anerkennung wurden verein­heitlicht und erweitert.

Weiterführende Informationen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen; Gesetzestext; Erläuterung des Aner­­kennungsgesetzes

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky