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Anhörung der Bundesregierung durch CEDAW-Ausschuss der UN

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Im Staatenberichtsverfahren zur Prüfung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) legen unterzeichnende Staaten dem CEDAW-Ausschuss ihre Berichte vor und werden anschließend von diesem angehört.

Die Bundesregierung wird am 11. Mai 2023 in Genf vor dem CEDAW-Ausschuss angehört. In dem Zusammenhang haben auch NGO die Möglichkeit, sich zur Umsetzung zu äußern, denn zivilgesellschaftliche Beteiligung ist in der Frauenrechtskonvention als Teil des Überprüfungsmechanismus festgeschrieben.

Am 08.05.2023 fand die Anhörung der CEDAW-Allianz Deutschland vor dem 85. CEDAW-Ausschuss statt, in  dem sie ein Oral Statement zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland abgegeben hat.

Das Statement enthält Punkte, die aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen fehlen für die vollständige Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland. Aufgeführt werden ein Mangel an Intersektionalität und Verständnis für Mehrfachdiskriminierung in der Gleichstellungspolitik sowie einer umfassenden Strategie zur Umsetzung der Konvention, welche eine Gleichstellung aller Geschlechter erreichen soll.

Auch im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels sowie der Gewalt gegen Frauen fehle es an ressortübergreifenden Strategien und umfassenden Unterstützungsstrukturen für Betroffene.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat zum 9. Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung von CEDAW einen Alternativbericht eingereicht. Der Bericht identifiziert Mängel in der Umsetzung der Konvention in den Bereichen Sicherheit, Digitalisierung sowie Rechtsdurchsetzung bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifische Verfolgung von geflüchteten Frauen. Weitere Punkte betreffen die politische Teilhabe und Zugang zum Arbeitsmarkt für Frauen, Steuerrechte und Schwangerschaftsabbrüche.

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