Aktuelles im KOK

Bericht des KOK für das UPR-Verfahren

Universal Periodic Review der UN

Im November 2023 wird Deutschland im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) Verfahrens des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zur menschenrechtlichen Situation im Land überprüft. Der Menschenrechtsrat ruft bei diesem Verfahren alle Staaten in einem Vier-Jahres-Turnus dazu auf, über die Menschenrechtspolitik im Land zu berichten.

NGOs haben die Möglichkeit, im Vorfeld der Überprüfung eigene, entweder individuelle oder gemeinschaftliche, Berichte einzureichen. Der KOK hat in einem individuellen Bericht auf die Entwicklungen und Lücken bei der Bekämpfung von Menschenhandel und insbesondere beim Schutz der Betroffenen hingewiesen. Grundlage waren die Empfehlungen des Menschenrechtsrats aus der letzten Überprüfungsrunde 2018. Zudem hat sich der KOK an einem gemeinsamen Bericht des Forums Menschenrechte beteiligt.

Auf Grundlage der Berichte findet dann beim Menschenrechtsrat in Genf ein interaktiver Dialog zwischen einer Arbeitsgruppe aus den 47 Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats und den Vertreter*innen des Staates, der überprüft wird, statt. Die Anmerkungen und Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in dem überprüften Staat werden im Anschluss in einem Bericht der Arbeitsgruppe zusammenfasst. Der überprüfte Staat muss zu den Empfehlungen Stellung beziehen, er kann sie annehmen aber auch ablehnen.

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