Aktuelles im KOK

BKA-Bundeslagebild zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland 2021

Cover BKA-Bundeslagebild Menschenhandel 2021

Das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamtes (BKA) liefert Zahlen zu polizeilich bekannten Fällen sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei, des Menschenhandels zum Zweck der Begehung strafbarer Handlungen sowie der Zwangsheirat. Ein besonderer Fokus liegt auf minderjährigen Betroffenen. Am 07.10. wurde das Lagebild für das Jahr 2021 veröffentlicht.

Laut aktuellem Bericht haben Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung im Jahr 2021 zugenommen. 510 abgeschlossene Verfahren zeichnen eine Zunahme von insgesamt 9,7 %. Insbesondere sind Verfahren zu Ausbeutung von Minderjährigen stark gestiegen, um 22,8 % im Vergleich zum Vorjahr. In 237 Verfahren wurden 283 Betroffene ermittelt.

Zwar blieb auch 2021 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung mit 291 Verfahren Schwerpunkt der polizeilichen Ermittlungen, jedoch sind auch Verfahren zu Arbeitsausbeutung, mit 28 Fällen um 27,3 % deutlich gestiegen. Dies lässt sich laut Bericht u. a. auf neue Zuständigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in diesem Deliktsfeld und einem damit einhergegangenen Anstieg der dort geführten Ermittlungsverfahren zurückführen. Bspw. gab es im Berichtsjahr mehrere Großverfahren der FKS. Bei einem Verfahren wurden 70 Betroffene von Arbeitsausbeutung gemeldet. Am häufigsten fand die Ausbeutung in der Pflege- und Baubranche statt. Bei den Straftatbeständen der Ausbeutung der Bettelei und von strafbaren Handlungen gab es im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg.

Laut dem Bericht muss im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden, da sich die ermittelten Zahlen lediglich auf bereits abgeschlossene Ermittlungsverfahren beziehen.

Das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2021 beschreibt die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in den Bereichen Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB). Die Aussagen basieren auf den Meldungen der Landeskriminalämter (LKÄ), des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei (BPol) und des Zolls zu den im Berichtsjahr in Deutschland abgeschlossenen polizeilichen Ermittlungsverfahren in den betreffenden Deliktsbereichen mit Tatorten in Deutschland.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky